Wir übernehmen Ihre Miethausverwaltung

In unserer Miethausverwaltung überträgt der Eigentümer dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung seines Objektes notwendig sind. Wir erfüllen und vertreten dabei die Interessen des Auftraggebers und berücksichtigen dabei alle gesetzlichen Vorgaben bei der Ausführung folgender Aufgaben:

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
  • Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen (Hauswart- und Münzgeldkassen, falls vorhanden).
  • Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum (insbesondere Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten, Einnahmekonten für Erträge, Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel).
  • Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das Serviceunternehmen, Einbuchen der errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung.
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen.
  • Dokumentation und Korrespondenz im digitalen Kunden-Informationscenter etg24.

Gern beantworten wir Ihnen offene Fragen

oder senden Ihnen ein unverbindliches Angebot zu.